Eintrittspreise
Großes Haus | Kleines Haus | |||||
Musiktheater | Schauspiel | |||||
Preisgruppe | Premiere | Premiere | Premiere | |||
I a | 41,50 € | 44,50 € | 37,50 € | 40,50 € | 22,50 € | 24,50 € |
I b | 38,50 € | 41,50 € | 34,50 € | 37,50 € | ||
II | 31,50 € | 34,50 € | 27,50 € | 30,50 € | 20,50 € | 22,50 € |
III | 25,50 € | 28,50 € | 23,50 € | 26,50 € | 18,00 € | 20,00 € |
IV | 18,50 € | 21,50 € | 17,50 € | 20,50 € | 13,50 € | 15,50 € |
Sommerbühne | ||
Premiere | ||
Preisgruppe I | 30,00 € | 33,00 € |
Preisgruppe II | 25,00 € | 28,00 € |
Preisgruppe III | 20,00 € | 23,00€ |
Für das Musical Spamalot wird pro Karte ein Top-Zuschlag von 3,00 € erhoben.
Für Sonderveranstaltungen (z. B. Silvestervorstellungen, Neujahrskonzerte, Jazz-Nacht, Ballettgala, Sommerbühne und Gastspiele) gelten Sonderpreise.
Ein JUB-Taler in Höhe von 1,00 € ist für die Finanzierung des Jungen Theaters im Eintrittspreis enthalten.
Programmhefte kosten 2,50 €.
Der Garderobenservice ist kostenlos.
Alle Preise ohne Gewähr.
Sonderpreise
- Karten für Kammerkonzerte im Deutschen Auswandererhaus Bremerhaven kosten 17,50 €.
- Für die Familienkonzerte des Philharmonischen Orchesters gilt ein Einheitspreis von 5,00 € pro Person bei freier Platzwahl.
Ermäßigungen
Schüler:innen, Studierende und Auszubildende bis zum 30. Lebensjahr, Schwerbehinderte (ab GdB 50) sowie Empfänger:innen von Arbeitslosengeld erhalten bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises, der nicht älter als 3 Monate ist, eine Ermäßigung von 50 % auf allen Plätzen auf den Basispreis (außer beim Kinder- und Jugendtheater, zu Silvester und Sonderveranstaltungen und bei Gastspielen). Bei Vorbestellungen muss die Ermäßigung spätestens einen Tag vor der Veranstaltung geltend gemacht werden.
Besucher:innen erhalten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres frühestens 4 Tage vor der Veranstaltung freien Eintritt in Opernaufführungen und Sinfoniekonzerten.
Geflüchtete erhalten gegen Vorlage des Aufenthaltstitels frühestens 4 Tage vor der Veranstaltung Freikarten.
Des Weiteren hat jede:r Schüler:in die Möglichkeit, alle Abonnements des Theaters, die schon um 20 % gegenüber dem Einzelpreis ermäßigt sind, zu wählen und zahlt dann nur 50% des Basispreises für das Gesamtpaket.
+++ Bereits gekaufte Karten (auch im Online-Verfahren) können bis einen Kassenöffnungstag vor der Vorstellung an der Theaterkasse zurückgegeben werden (dies gilt nicht für Silvestervorstellungen, Sonderkonzerte und Gastspiele sowie für im Gruppenservice gekaufte Karten). Am Tag der Veranstaltung werden keine Karten zurückgenommen. Ersatz für verfallene und verlorene Karten wird nicht geleistet. +++
Karten-Rückgabe
Bereits gekaufte Karten (auch im Online-Verfahren) können bis einen Kassenöffnungstag vor der Vorstellung an der Theaterkasse zurückgegeben werden (dies gilt nicht für Silvestervorstellungen, Sonderkonzerte und Gastspiele sowie für im Gruppenservice gekaufte Karten). Am Tag der Veranstaltung werden keine Karten zurückgenommen. Ersatz für verfallene und verlorene Karten wird nicht geleistet.
Bezahlung
Die Bezahlung ist an der Theaterkasse in bar oder per EC-Karte möglich. Kreditkartenzahlung ist nicht möglich.
Bankverbindung
Weser-Elbe Sparkasse
IBAN DE 07 2925 0000 0001 207474
SWIFT/BIC BRLADE21BRS
Für Überweisungen erheben wir je Auftrag eine Servicepauschale in Höhe von 2,00 EUR. Sofern der Zeitpunkt der Veranstaltung es erlaubt, senden wir Ihnen die Karten auf Wunsch gerne zu.
A G B
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Stadttheaters Bremerhaven
1. Geltungsbereich
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Stadttheater Bremerhaven und ihren Besuchern. Mit Erwerb einer Eintrittskarte oder Abschluss eines Abonnementvertrages gelten diese Bedingungen als vereinbart. Für Abonnementnehmer gelten daneben die Abonnementbedingungen.
1.2 Für Veranstaltungen Dritter in den Räumlichkeiten des Stadttheaters gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Stadttheaters nur eingeschränkt und nur insoweit, als die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fremdveranstalter nichts Abweichendes vorsehen.
2. Spielplan und Anfangszeiten
Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten und Besetzungen werden in den vom Stadttheater herausgegebenen regelmäßigen Veröffentlichungen bekannt gegeben. Diesbezügliche Änderungen bleiben vorbehalten. Im Falle einer Vorstellungsänderung oder eines -ausfalls oder einer Änderung der Anfangszeit wird sich das Stadttheater bemühen, die Besucher rechtzeitig vorher darüber zu informieren. Für Angaben in Veröffentlichungen (z.B. Presse) übernimmt das Stadttheater keine Gewähr.
3. Öffnungszeiten
3.1 Die Theaterkasse und der telefonische Vorverkauf sind zu den in den regelmäßigen Veröffentlichungen des Stadttheaters angegebenen Zeiten geöffnet.
3.2 Die Abendkasse des Stadttheaters öffnet in allen Spielstätten 60 Minuten vor Beginn der jeweiligen Aufführung. An der Abendkasse werden nur Eintrittskarten für die Abendvorstellung verkauft. Die Abendkasse schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn.
4. Vorverkauf
4.1 Der Vorverkauf beginnt im Allgemeinen acht Wochen vor dem Vorstellungstermin (Ausnahmen werden rechtzeitig bekannt gegeben). Fällt der erste Vorverkaufstag auf einen Sonntag oder Montag, beginnt der Kartenverkauf bereits am Samstag, bei einem Feiertag am Tag davor. Für einzelne Produktionen kann es einen vorgezogenen Vorverkaufsbeginn geben.
4.2 Der Vorverkauf findet auch bei den angeschlossenen Vorverkaufsstellen sowie auf Internetportalen statt. Hierfür gelten ggf. abweichende Geschäftsbedingungen (z.B. für Vorverkaufsgebühren).
4.3 Das Stadttheater behält sich vor, in Einzelfällen die Anzahl von Karten, die pro Person verkauft werden, einzuschränken. Das Stadttheater behält sich außerdem vor, den Vorverkauf in zeitlicher Hinsicht und/oder im Hinblick auf die Abgabe ermäßigter Karten/Plätze und/oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken.
4.4 Übersendet das Stadttheater dem Käufer Eintrittskarten, so trägt der Käufer/Abonnent das Versandrisiko. Das Stadttheater ist nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten. Das Stadttheater ist berechtigt, für den Versand eine Bearbeitungs- und Versandgebühr zu erheben.
5. Reservierung, Bestellung und Kauf
5.1 Telefonische Kartenreservierungen sind frühestens mit Beginn des jeweiligen Vorverkaufs möglich. Telefonische Kartenreservierungen gelten als vorläufige Reservierungen und werden erst mit der Bezahlung verbindlich.
5.2 Schriftliche Bestellungen per Brief, Fax oder E-Mail werden jederzeit entgegengenommen und vor Beginn des allgemeinen Kartenvorverkaufs in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Die Vorverkaufsgebühr beträgt 10 % des Kartenpreises. Sollten Platzwünsche nicht erfüllt werden können, werden Sie telefonisch benachrichtigt. Schriftlich, per Fax oder E-Mail bestellte Karten müssen, wenn kein anderer Termin genannt wurde, spätestens sechs Wochen vor der Vorstellung abgeholt oder bereits bezahlt sein. Sie gelten, sofern durch eine schriftliche oder mündliche Benachrichtigung des Stadttheaters bestätigt, als vorläufige Reservierungen und werden erst mit der Bezahlung verbindlich.
5.3 Verfügbare Karten können auch ohne Reservierung telefonisch verbindlich gekauft und mittels Lastschrift bezahlt werden. Daneben besteht die Möglichkeit, verfügbare Karten auf schriftlichem Wege verbindlich zu bestellen und mittels Lastschrift oder Überweisung zu bezahlen.
5.4 Im Rahmen des Online-Kartenverkaufs geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Kunden aus. Der Kunde erhält eine E-Mail mit der Bestätigung des Kartenkaufs, wenn die Zahlung eingegangen ist. Es gelten ausschließlich die auf der Homepage des Stadttheaters für den Online-Kartenkauf angebotenen Zahlungsmöglichkeiten. Mit der Bestätigung des Kartenkaufs per E-Mail nimmt das Stadttheater das Vertragsangebot des Kunden unter der auflösenden Bedingung an, dass bei Zahlungseingang die bestellte Anzahl von Karten in der ausgewählten Platzgruppe nicht mehr vorhanden ist. Für die Buchung von Eintrittskarten im Webshop besteht kein Widerspruchsrecht. Im Online-Kartenverkauf sind Ermäßigungen ausgeschlossen.
5.5 Nur bereits bezahlte Karten werden zur Abholung hinterlegt. Nicht abgeholte Karten werden nicht ersetzt. Auf Wunsch und Risiko des Bestellers werden bezahlte Karten zugesandt. Die hierfür fällige Bearbeitungs- und Versandgebühr wird mit dem Kartenpreis in Rechnung gestellt. Der Versand erfolgt nach Bezahlung.
5.6 Eintrittskarten dürfen ohne vorherige Zustimmung des Stadttheaters nicht zu gewerblichen Zwecken weiterverkauft werden. Ebenso ist ein privater Weiterverkauf zu erhöhten Preisen nicht gestattet. Bei einem Verstoß gegen diese Maßgaben ist das Stadttheater berechtigt, die Verantwortlichen vom künftigen Kartenerwerb auszuschließen.
6. Eintrittspreise
6.1 Für die Veranstaltungen des Stadttheaters gibt es je nach Veranstaltungsort und Veranstaltung unterschiedliche Sitzpläne, Preiskategorien und Platzgruppen. Bei ausgewählten Veranstaltungen (z.B. Sonderveranstaltungen, Gastspiele) können Zuschläge erhoben werden. Abweichende Eintrittspreise sind auch bei Veranstaltungen Dritter in den Räumen des Stadttheaters möglich.
6.2 Die geltenden Eintritts- und Abonnementpreise sind aus den Veröffentlichungen des Stadttheaters und Aushängen an der Theaterkasse ersichtlich.
6.3 Nach Maßgabe des Kartenaufdrucks beinhaltet der Kartenpreis die Berechtigung, die Eintrittskarte auch als Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr (BremerhavenBus) zu nutzen. Ob der Besucher die entsprechende Leistung in Anspruch nimmt, ist unerheblich. Hinsichtlich der Nutzung der Eintrittskarte als Fahrkarte besteht zwischen dem Kunden und dem Beförderungsunternehmen ein gesondertes Vertragsverhältnis, für das die Bestimmungen von BremerhavenBus gelten.
6.4 Die Garderobengebühr, Programmhefte, Textbücher sowie weitere Leistungen sind grundsätzlich nicht im Kartenpreis inbegriffen.
7. Ermäßigungen
7.1. Schüler, Studenten und Auszubildende bis zum 30. Lebensjahr, Schwerbehinderte (ab GdB 50) sowie Empfänger von Arbeitslosengeld erhalten bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine Ermäßigung von 50 % auf allen Plätzen auf den Basispreis (außer beim Kinder- und Jugendtheater, zu Silvester, bei Gastspielen, Sonderkonzerten und Sonderveranstaltungen). Ermäßigungen müssen spätestens einen Kassenöffnungstag vor der entsprechenden Veranstaltung geltend gemacht und können nicht nachträglich auf bereits bezahlte Karten gewährt werden. Bei der Einlasskontrolle ist der Nachweis für die Ermäßigung mit der Eintrittskarte vorzuzeigen. Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich. Die Ermäßigungen beziehen sich nicht auf etwaige Gebühren.
7.2 Ermäßigungen können vom Stadttheater jederzeit geändert werden. Das Stadttheater ist außerdem berechtigt, die Abgabe ermäßigter Eintrittskarten für bestimmte Spielorte, Veranstaltungen, Platz- oder Preisgruppen, in zeitlicher Hinsicht oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken oder auszuschließen.
8. Rückgabe gekaufter Eintrittskarten
8.1 Bereits gekaufte Karten können bis einen Kassenöffnungstag vor der Vorstellung an der Theaterkasse (Abendkasse ausgenommen) zurückgegeben werden (dieses gilt nicht für Silvester, Gastspiele und Sonderveranstaltungen). Am Tag der Veranstaltung werden keine Karten zurückgenommen. Das gilt auch für Karten, die über Ticketdirect gekauft wurden. Ersatz für verfallende oder verlorene Karten wird nicht geleistet.
Für Gruppenkarten gelten gesonderte Rückgaberegelungen.
8.2 Wird anstelle des Werkes, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, können gekaufte Karten bis zum Aufführungsbeginn an der Kasse zurückgegeben werden.
8.3 Bei Abbruch einer Aufführung wird, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gespielt war, eine Ersatzaufführung angeboten oder, falls dies aus spielplantechnischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, der Eintrittspreis erstattet. Im Falle eines späteren Vorstellungsabbruchs ist eine Teilerstattung des Eintrittspreises ausgeschlossen.
8.4 In den Fällen 8.2 und 8.3 sind darüber hinausgehende Ansprüche ausgeschlossen; insbesondere können nutzlose Aufwendungen des Besuchers nicht ersetzt werden. Das Stadttheater Bremerhaven haftet nicht für persönliche Kosten, die bei einem Vorstellungsausfall oder -abbruch entstehen, z. B. für Bus-, Taxi- oder Autofahrten. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises erlischt in Fall 8.3, wenn er nicht binnen zehn Tagen geltend gemacht wird.
9. Verlust von Eintrittskarten
9.1 Bei Verlust einer Eintrittskarte stellt das Stadttheater eine Ersatzkarte aus, wenn der Käufer unter genauer Platzangabe glaubhaft den Erbwerb der Karte nachweisen kann. Das Stadttheater ist berechtigt, für das Ausstellen von Ersatzkarten eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
9.2 Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat der Käufer der Originalkarte Vorrang.
10. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Eintrittskartenkäufers werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt.
11. Einlass zu den Aufführungen
11.1 Die Eingangsfoyers sind in der Regel 60 Minuten vor Aufführungsbeginn geöffnet.
11.2 Dem Einlasspersonal ist die gültige Eintrittskarte sowie bei ermäßigten Karten der entsprechende Berechtigungsausweis vorzuzeigen. Jede Eintrittskarte berechtigt eine Person zum Besuch einer Aufführung. Die Mitnahme von Tieren in die Räumlichkeiten des Stadttheaters ist nicht gestattet. Ausnahmen hiervon können nur in begründeten Einzelfällen zugelassen werden, sofern dem nicht sicherheitstechnische Gegebenheiten oder andere besondere Umstände entgegenstehen.
11.3 Nach Vorstellungsbeginn können Besucher aus Sicherheitsgründen und im Interesse der mitwirkenden Künstler und anderen Besucher an einem störungsfreien Ablauf der Aufführung erst zu einem von der künstlerischen Leitung jeweils festgelegten, geeigneten Zeitpunkt (z.B. Bildwechsel, Pause) und ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz in den Zuschauerraum eingelassen werden. Den Anweisungen des Einlasspersonals bezüglich des Einlasszeitpunktes wie auch des nächst verfügbaren Platzes ist Folge zu leisten.
11.4 Die Eintrittskarte verliert nach Ende der Vorstellung und ihre Gültigkeit. Dies gilt nicht für die mit der Eintrittskarte verbundene Beförderungsleistung durch BremerhavenBus.
12. Garderobe
12.1 Garderobenstücke (Mäntel, Schirme, große Taschen und vergleichbar sperrige Gegenstände) dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden, sondern sind beim zuständigen Garderobenpersonal abzugeben.
12.2 Bei Vorlage der Garderobenmarke werden die aufbewahrten Garderobenstücke ohne Prüfung der Berechtigung an den Besitzer der Marke ausgehändigt.
12.3 Ohne Garderobenmarke dürfen Garderobengegenstände nur dann ausgehändigt werden, wenn der Besucher nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat, dass er der berechtigte Empfänger ist.
12.4 Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände sowie der Verlust einer Garderobenmarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen. Der Besucher ist verpflichtet, die Wiederbeschaffungskosten der Garderobenmarke in Höhe von 5 € in der Verwaltung des Stadttheaters zu erstatten.
12.5 Mit Abgabe der Garderobenmarke haftet das Stadttheater für Verlust oder Beschädigungen der aufbewahrten Gegenstände nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt hat. Die Haftung ist auf den Zeitwert bzw. auf max. 250 € für alle auf eine Garderobenmarke abgegebenen Gegenstände begrenzt. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc., insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf Gefahr des Besuchers.
13. Fundsachen
13.1 Gegenstände jeder Art, die in Räumen des Stadttheaters gefunden werden, sind beim Einlass- bzw. Garderobenpersonal abzugeben.
13.2 Der Verlust von Gegenständen ist dem Einlass- bzw. Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.
13.3 Die Gegenstände werden zunächst im Stadttheater (Bühnenpforte) aufbewahrt und nach Ablauf einer angemessenen Aufbewahrungsfrist an das öffentliche Fundbüro gegeben. Nachfragen über den Verbleib verloren gegangener Gegenstände sowie nach den Ausgabezeiten von Fundsachen sind an die Bühnenpforte zu richten. Für die Behandlung von Fundsachen gelten im Übrigen die §§ 978 ff. BGB.
14. Hausrecht
14.1 Das Stadttheater übt in allen ihren Spielstätten das Hausrecht aus. Die Theaterleitung ist berechtigt, Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird.
14.2 Der Besucher darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat er einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt, kann das Stadttheater den Differenzbetrag erheben oder den Besucher aus der Vorstellung verweisen.
14.3 Das private Anbieten oder (Weiter-)Verkaufen von Eintrittskarten in den Räumlichkeiten des Stadttheaters ist untersagt.
14.4 Mobilfunkgeräte sowie akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
14.5 Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind grundsätzlich untersagt.
14.6 Das Rauchen ist nicht gestattet.
14.7 Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
15. Bild- und/oder Tonaufnahmen
15.1 Bild- (Film, Video etc.) und/oder Tonaufnahmen sind strikt untersagt. Insbesondere auch das Fotografieren im Zuschauerraum während der Aufführung ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen sind nach dem Urheberrechtsgesetz strafbar und können Schadenersatzansprüche auslösen.
15.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Ggf. kann der Besucher vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf dem Teile der Aufführung festgehalten sind, werden vom Stadttheater eingezogen und verwahrt. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnungen zugestimmt hat.
15.3 Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.
16. Haftung
Für Schäden jeder Art, die ein Besucher in den Räumen des Stadttheaters erleidet, haftet das Stadttheater, ihre Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
17. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für den Kartenverkauf über Internet. Erfüllungsort ist Bremerhaven. Dies gilt auch für die Zurverfügungstellung der bestellten Eintrittskarte.
18. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen traten mit Beginn des Kartenvorverkaufs für die Spielzeit 2014/2015 in Kraft und ersetzen die davor geltende Fassung.
Stadttheater Bremerhaven
JUB - Junges Theater Bremerhaven
Jugendstücke (ab 10 Jahre) | |
Erwachsene | 14,00 € |
Schüler:innen | 7,00 € |
Kinderstücke (ab 3 Jahre) | |
Erwachsene | 9,00 € |
Kinder | 6,00 € |
Familienkarte* | 22,00 € |
*Nur an der Theaterkasse zu erwerben.
- Alle Preise ohne Gewähr -
Sitzplan Großes Haus (Preiskategorien für Musiktheater-, Ballett- und Schauspielvorstellungen)
Sitzplan Großes Haus (Preiskategorien für Konzerte)
Kulturloge Bremerhaven
Das Stadttheater Bremerhaven ist Teil der Kulturloge Bremerhaven, die Menschen mit geringen finanziellen Mitteln, den kostenlosen Besuch von Kulturveranstaltungen ermöglicht. Weitere Informationen zur Kulturloge Bremerhaven.
Rabatt-Gutschein
Besucher:innen von Sonderveranstaltungen des Orchesters (z. B. Neujahrskonzert, Filmmusikkonzert) erhalten zu ihren Tickets einen 20%-Rabatt-Gutschein für den Kauf von Sinfoniekonzert-Karten in der laufenden und der darauf folgenden Spielzeit.
Freier Eintritt unter 25
Besucher:innen erhalten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres frühestens 4 Tage vor der Veranstaltung freien Eintritt in Opernaufführungen und Sinfoniekonzerte.
Freier Eintritt für Geflüchtete
Geflüchtete erhalten gegen Vorlage des Aufenthaltstitels frühestens 4 Tage vor der Veranstaltung Freikarten.
Theater-Flatrate für Bremerhavener Studis
Studierende der Hochschule Bremerhaven erhalten einen Tag vor oder am Tag der Vorstellung bei Vorlage eines gültigen Studierendenausweises oder Semestertickets je eine Freikarte pro Vorstellung.
Das Angebot gilt nur bei Verfügbarkeit. Ausgenommen sind Gastspiele, Sonderveranstaltungen und die Silvestervorstellungen.
Studierende anderer Hochschulen erhalten die reguläre Ermäßigung von 50%.