Abonnementbedingungen
Allgemeine Abonnementbedingungen des Stadttheaters Bremerhaven
1 Allgemeines
1.1 Das Abonnement (Abo) ist ein Dauerschuldverhältnis mit gegenseitigen Leistungspflichten zwischen dem:der Abonnenten:in und dem Stadttheater Bremerhaven. Der Zeitraum eines Abos umfasst eine Spielzeit. Eine Kündigung ist grundsätzlich nur entsprechend Abschnitt 2.1 möglich.
1.2 Für den Vertragsabschluss ist die schriftliche Form vorgesehen. Der Abo-Vertrag zwischen dem Stadttheater Bremerhaven und dem:der Abonnenten:in wird mit deren Namensunterschrift wirksam. Der Vertrag kann im gegenseitigen Einvernehmen geändert fortgeführt werden.
1.3 Die einzelnen Abos sind unter www.stadttheaterbremerhaven.de/abonnements aufgelistet. Das Stadttheater Bremerhaven behält sich vor, die Anzahl der Vorstellungen in den einzelnen Abos sowie die Abo-Bedingungen und Preise für die jeweils kommende Spielzeit zu ändern. In diesem Fall besteht ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht.
1.4 Das Theater ist berechtigt, in Ausnahmefällen Abo-Vorstellungen während der laufenden Spielzeit auf andere Wochentage und Produktionen zu verlegen, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung des Abo-Preises geltend gemacht werden kann. Soweit in besonderen Ausnahmefällen aus künstlerischen Gründen für das Abo keine neuen Inszenierungen aufgeführt werden können, werden Werke des Repertoires angeboten. Wird der Abo-Platz aus betrieblichen Gründen in einer Inszenierung benötigt, besteht lediglich Anspruch auf einen anderen Platz in der gleichen Preisgruppe. Über sämtliche Änderungen informiert die Theaterkasse frühzeitig. Ansonsten gelten die Ausführungen entsprechend Abschnitt 7.
1.5 In den Kosten des Abos ist der JUB-Taler sowie die System- und Garderobengebühr enthalten.
2 Laufzeit, Kündigung, Übertragung
2.1 Laufzeit und Kündigung
2.1.1 Abo-Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden („Altverträge“), verlängern sich um eine weitere Spielzeit, wenn sie nicht bis zum 21. Mai der laufenden Spielzeit schriftlich gekündigt werden.
2.1.2 Neuverträge: Abo-Verträge, die ab dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden („Neuverträge“), verlängern sich nach der ersten Spielzeit automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn sie nicht bis zum 15. Mai der laufenden Spielzeit schriftlich gekündigt werden. Nach Ablauf der zweiten Spielzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis ohne rechtzeitige Kündigung unbefristet und kann ab der dritten Spielzeit durch den:die Abonnent:in jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Monats gekündigt werden. Falls ein Abo mit Wirkung für die laufende Spielzeit gekündigt wird, sind bis zum Ende des Abos die Abo-Karten an der Theaterkasse zurückzugeben, ansonsten läuft das Abo bis zum Ende des Monats, in dem die Rückgabe der Abo-Karten erfolgt, längstens jedoch bis zum Ende der Spielzeit, weiter. Die Erstattung des wegen der Kündigung zu viel bezahlten Abo-Preises erfolgt durch das Theater in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Abos.
2.1.3 Wurde ein Abo nicht form- und fristgemäß gekündigt, ist der:die Abonnent:in zur vollständigen und rechtzeitigen Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Zahlung im Falle eines Zahlungsverzugs auch nach Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung durch das Stadttheater Bremerhaven nicht, ist das Stadttheater Bremerhaven berechtigt, das Abo mit sofortiger Wirkung zu kündigen und über die Plätze anderweitig zu verfügen. Im Falle einer Kündigung durch das Stadttheater Bremerhaven ist der:die Abonnent:in zur Rückgabe der ungültig gewordenen Abo-Karten verpflichtet.
2.1.4 Geschenk-Abos und Kennenlern-Abos enden jeweils mit dem letzten Termin der Abo-Serie. Sie verlängern sich nicht automatisch.
2.2 Übertragung
Das Abo ist für einzelne Vorstellungen vorbehaltlich der Bestimmungen in Nr. 3 auf andere Personen übertragbar. Eine dauerhafte Weiterführung des Abo-Vertrags durch Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Stadttheater Bremerhaven nicht möglich. Die dauerhafte entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe des Abos an Dritte berechtigt das Stadttheater Bremerhaven zur fristlosen Kündigung des Abo-Verhältnisses. Es gelten gesonderte Bedingungen die ermäßigten Abos entsprechend Abschnitt 3.
3 Ermäßigte Abonnements
Alle ermäßigten Angebote sind personenbezogen und nicht übertragbar.
3.1 Schüler:innen, Studierende, Auszubildende, Schwerbehinderte (ab GdB 50) sowie Empfänger:innen von Leistungen von Bürgergeld oder Sozialhilfe
3.1.1 Schüler:innen, Studierende und Auszubildende bis zum 30. Lebensjahr, Schwerbehinderte (ab GdB 50) sowie Empfänger:innen von Leistungen von Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises, der nicht älter als 3 Monate ist, eine Ermäßigung von 50 % auf allen Plätzen auf den Basispreis (ohne JUB-Taler, System- und Garderobengebühr).
3.1.2 Die entsprechenden Ermäßigungsnachweise sind beim Kauf vorzulegen, bei jedem Vorstellungsbesuch mitzuführen und beim Einlass unaufgefordert vorzuzeigen. Eine nachträgliche Ermäßigung während der laufenden Spielzeit ist nicht möglich. Eine Umstellung von ein ermäßigten auf ein nicht ermäßigtes Abonnement oder umgekehrt von einer Spielzeit zur nächsten begründet einen Neuvertrag im Sinne von 2.1.2.
3.2 Das goldene Abonnement
Rentner:innen und Beziehende von Altersrente für langjährig Versicherte erhalten nach Vollendung des 65. Lebensjahres eine Ermäßigung von 15 % auf allen Plätzen auf den Basis-Abo-Preis (ohne JUB-Taler, System- und Garderobengebühr) bei allen angebotenen Theater-Abos außer Konzert-Abos.
3.3 Abonnement für ehemalige Volksbühne-Abonnent:innen
Ehemalige Abonnent:innen der Volksbühne erhalten eine Ermäßigung von 10 % auf allen Plätzen auf den Basis-Abo-Preis (ohne JUB-Taler, System- und Garderobengebühr) bei ausgewählten Theater-Abos. Der entsprechende Ermäßigungsnachweis ist beim Kauf vorzulegen. Dieses Abonnement ist nicht mit dem goldenen Abonnement kombinierbar.
4 Zahlungsbedingungen
4.1 Jeder Abschluss eines Abos verpflichtet zur Zahlung der in der Abo-Reihe festgelegten Vorstellungen. Der Abo-Preis ist sofort nach Erhalt des Abos zu zahlen.
Bei postalischer Zusendung ist der Abo-Preis nach Erhalt des Abos bis zum 20. August zu zahlen. Bei bargeldloser Zahlung hat die Überweisung bis zum 20. August auf folgendes Konto des Stadttheater Bremerhaven zu erfolgen:
Weser-Elbe Sparkasse | IBAN: DE32 2925 0000 0001 2011 07 | BIC: BRLADE21BRS
Gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5 % auf den Abo-Preis kann die Zahlung auch in drei Raten erfolgen und zwar bis zum 1. Oktober, 1. Dezember und 1. März eines jeden Jahres, wobei eine Barzahlung ausgeschlossen ist. Es wird gebeten, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, damit die Beträge vom Konto der Abonnent:innen abgebucht werden können.
4.2 Geschenk-Abos sind in einem Betrag bei Kauf direkt an der Theaterkasse oder bei Online-Bestellung im Voraus zu bezahlen.
4.3 Kommt der:die Abonnent:in aus von ihm/ihr zu vertretenden Gründen mit der Zahlung in Verzug und wird trotz vorheriger Mahnung mit angemessener Frist die fällige Rate nicht rechtzeitig entrichtet, erfolgt ein gebührenpflichtiges Mahnverfahren.
5 Besuch einer Vorstellung
Die Abonnent:innen erhalten postalisch alle Abo-Unterlagen mit ihren Abo-Karten, der zum Besuch der darauf angegebenen Vorstellungen berechtigt. Der Verlust der Abo-Karten ist an der Theaterkasse des Stadttheater Bremerhaven unverzüglich zu melden. Für eine verloren gegangene Karte wird gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5 € eine Ersatzkarte für die restlichen Vorstellungen ausgestellt. Beim Eintritt in den Zuschauer:innenraum ist die Abo-Karte dem Einlasspersonal stets unaufgefordert vorzuzeigen.
6 Bekanntgabe von Vorstellungen
Die Termine der Abo-Vorstellungen (bis auf die Wahl-Abos) werden auf den Abo-Karten angegeben, wobei Änderungen im Rahmen der Bestimmungen zu 1.4. vorbehalten bleiben. Alle Abo-Vorstellungen werden unter www.stadttheaterbremerhaven.de/spielplan und im gedruckten Zwei-Monats-Spielplan des Stadttheaters Bremerhaven veröffentlicht. Über Änderungen informiert die Theaterkasse frühzeitig schriftlich per Post, Email oder bei kurzfristigen Änderungen auch telefonisch, soweit die Kontaktdaten bekannt sind.
7 Termintausch, Stücktausch, Abmeldung
7.1 Das Stadttheater Bremerhaven ermöglicht, bis zu sechsmal in der Spielzeit jeweils gegen eine Gebühr von 2,00 € pro Karte eine Vorstellung zu tauschen. Zusätzlich sind eventuell fällige Beträge für Preisdifferenzen zwischen den Kunstgattungen oder höheren Preisgruppen zu entrichten. Bei einem Tausch in eine geringere Preisgruppe können keine Kosten erstattet werden.
7.2 Der Vorstellungsumtausch muss spätestens einen Kassenöffnungstag vor der gebuchten Vorstellung an der Theaterkasse erfolgen. Dabei besteht kein Anspruch auf die gebuchten Plätze. In Gastspiele, Premieren, Silvester- und Neujahrsvorstellungen sowie Sonderveranstaltungen kann nicht eingetauscht werden.
7.3 Mit dem Tausch entfällt der Anspruch auf den abonnierten Platz für die getauschte Vorstellung. Nicht besuchte oder nicht rechtzeitig getauschte Abo-Vorstellungen – gleich aus welchem Grund – können nicht nachträglich ersetzt oder erstattet werden.
8 Nutzung von Bremerhaven Bus
Die Abo-Karte gilt auch als Busticket für die Hin- und Rückreise im gesamten Fahrgebiet von BREMERHAVEN BUS. Das Kombi-Ticket gilt ab zwei Stunden vor Vorstellungsbeginn; die Rückfahrt mit BREMERHAVEN BUS kann bis 24:00 Uhr am Veranstaltungstag erfolgen.
9 Datenspeicherung, Adressänderung, Postsendung
Persönliche Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes in dem für die Abwicklung und Dokumentation der Bestellungen erforderlichen Umfang verwendet und gespeichert. Im Übrigen wird zu detaillierten Regelungen zum Datenschutz auf die Datenschutzerklärung des Stadttheater Bremerhaven verwiesen, die auf www.stadttheaterbremerhaven.de/datenschutz nachzulesen sind. Es wird gebeten, Adressänderungen der Theaterkasse unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Postsendungen erfolgen an die letzte bekannt gegebene Adresse. Eine Gewähr für den rechtzeitigen Zugang von Postsendungen kann nicht übernommen werden.
10 Anerkennung der Abo-Bedingungen
Mit dem Abschluss oder der Fortsetzung eines Abos erklärt sich die Vertragspartei mit den vorliegenden Abo-Bedingungen einverstanden. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Stadttheaters Bremerhaven. Ferner richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind.