Am 1. März 2022 ist das Gesetz für faire Verbraucherverträge in Kraft getreten, das eine wichtige Änderung für Abonnements-/Anrechtsverträge mit sich bringt. Durch das Gesetz werden einige Vorschriften des BGB geändert, die sich mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegenüber Verbrauchern befassen. Dazu gehört auch eine Neufassung des § 309 Nr. 9 BGB. Danach dürfen Verträge, die eine regelmäßige Dienstleistung zum Gegenstand haben, nur eine bindende Laufzeit von zwei Jahren vorsehen. Eine stillschweigende Verlängerung eines solchen Vertrags ist nur zulässig, wenn dieser unbefristet fortgesetzt wird und der/die Kund:in ihn jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen kann.
Ein Abonnementabschluss ist ein rechtsgültiger Vertrag. Ein neuer Abonnements-/Anrechtsvertrag wird für zunächst eine Spielzeit abgeschlossen und verlängert sich für eine weitere Spielzeit stillschweigend, wenn der:die Kund:in nicht bis zum 31. Mai des kommenden Jahres den Vertrag kündigt. Nach Ablauf der zweiten Spielzeit und ohne rechtzeitige Kündigung verlängert sich das Vertragsverhältnis unbefristet und kann ab der dritten Spielzeit durch den:die Kund:in jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Bei einem Wechsel von einer Abonnements-/Anrechtsart zu einer anderen wird ein neues Vertragsverhältnis begründet, so dass sich der oben beschriebene zeitliche Ablauf erneut in Gang setzt.
Bis zu sechsmal in der Spielzeit können Sie gegen eine Gebühr von 2,00 € pro Karte eine Vorstellung tauschen. Zusätzlich sind eventuell fällige Beträge für Preisdifferenzen zwischen den Kunstgattungen zu entrichten.
Der Vorstellungsumtausch muss spätestens einen Kassenöffnungstag vor der gebuchten Vorstellung an der Theaterkasse erfolgen. Dabei besteht kein Anspruch auf die gebuchten Plätze.
Für innerhalb einer Spielzeit nicht eingelöste Gutscheine wird kein Ersatz gewährt; diese können nicht in die neue Spielzeit übernommen werden. Der Abonnementspreis beinhaltet evtl. Topzuschläge (ausgenommen die Wahl-Abonnements). Auf Wunsch wird gegen eine Gebühr von 8,00 € pro Spielzeit die monatlich erscheinende Spielplanvorschau zugeschickt.
Der Abonnementpreis ist nach Erhalt des Abonnements zu zahlen. Personenbezogene Daten (Namen und Anschrift) werden im Rahmen der Geschäftsbeziehungen gespeichert und verarbeitet. Gerichtsstand ist Bremerhaven.
Ermäßigte Abonnements
Alle ermäßigten Angebote sind personenbezogen und nicht übertragbar. Zu einer Ermäßigung berechtigende Nachweise sind zu Beginn der Spielzeit an der Theaterkasse vorzulegen.
Das Goldene Abonnement
Ermäßigte Preise bei fast allen angebotenen Theater-Abonnements.
Gilt für Rentner*innen und Personen im Vorruhestand und nach Vollendung des 65. Lebensjahres.
Spielplan-Änderungen
Änderungen im Spielplan sind nicht beabsichtigt, bleiben dem Theater aber bei zwingenden Gründen vorbehalten. Der Umtausch im Falle einer etwaigen Verlegung einer Abovorstellung ist selbstverständlich gebührenfrei.
Wenn Sie die geänderte Vorstellung nicht besuchen möchten, erhalten Sie gegen Rückgabe der Abonnementenkarte einen Umtauschgutschein.
Bitte beachten Sie unsere Anfangszeiten:
An allen Tagen um 19:30 Uhr, ausgenommen: Sinfoniekonzerte am Montag sowie Sonderveranstaltungen (Änderungen vorbehalten)
Die Abendkasse öffnet eine Stunde vor Vorstellungsbeginn.
Zahlungshinweise für das Abonnement
Der Abopreis ist nach Erhalt des Abonnements zu zahlen.
Gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5 % kann die Zahlung auch bequem in drei Raten erfolgen, und zwar am 1.10., 1.12. und 1.3. eines jeden Jahres.
Hier empfiehlt sich ein Dauerauftrag bzw. eine Einzugsermächtigung.
Bei bargeldloser Zahlung bitten wir um Überweisung auf unser Konto:
Weser-Elbe Sparkasse
IBAN DE32 2925 0000 0001 2011 07
SWIFT/BIC BRLA DE 21 BRS